ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht umgibt uns tagtäglich und wirft aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerperspektive von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mannigfaltige Fragen auf: Ist die Befristung des Arbeitsvertrages wirksam? Unter welchen Voraussetzungen verfällt ein Urlaubsanspruch und wenn ja, wann? Besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit? Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden zu leisten und wenn ja, wie sind sie zu vergüten? Kann ich ein Verhalten abmahnen bzw. als Arbeitnehmer die Entfernung aus der Personalakte verlangen? Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam und wie kann ich mich dagegen verteidigen? Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit mitzubestimmen oder nicht? Entsprechend sind die Konfliktherde schier unendlich.
Angesichts des Fehlens eines einheitlichen „Arbeitsrechts-Gesetzesbuches“ finden sich die Antworten verstreut in einer Vielzahl unterschiedlichster Gesetze. Daneben kann das Arbeitsverhältnis durch die Anwendung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und die Bestimmungen des Arbeitsvertrages beeinflusst werden. Schon an der Vielfalt der Rechtsquellen zeigt sich die Komplexität des Rechtsgebietes.
Durchdachte individualvertragliche Regelungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie auch kollektivvertragliche zwischen den Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat), können dabei präventiv Streitigkeiten vermeiden.
Gelingt dies nicht, werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Dabei verfolgt das arbeitsgerichtliche Verfahren in besonderem Maße das Ziel einer schnellen und gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Mit der richtigen Beratung und dem nötigen Verhandlungsgeschick lassen sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen daher oft ohne allzu langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren erledigen.