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FAMILIENRECHT

Familienrecht

Das Familienrecht betrifft jeden: Erwachsene und Kinder, verheiratete und nicht verheiratete Partner, und zwar in jeder Phase des Lebens. Die Bedeutung des Familienrechts lässt sich bereits daran ablesen, dass besondere Fachgerichte, nämlich die Familiengerichte, ausschließlich zuständig sind.

Das Familienrecht ist vielschichtig und komplex, so dass die Beratung und Vertretung nur durch sachkundige Anwälte, insbesondere die Fachanwälte für Familienrecht, erfolgen sollte.​ In Krisensituationen, also insbesondere bei bevorstehender Trennung von Ehegatten und Partnern, ist die Einholung von Rechtsrat unerlässlich. Allerdings ist neben rechtlich kompetenter Beratung sehr viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen des Anwalts gefragt. Der Mandant in seiner persönlichen Situation steht im Mittelpunkt.

Grundsätzlich sollte zunächst versucht werden, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten nach dem Motto: „Wir wollen keinen Streit, sondern Lösungen“. Dadurch werden Zeit, Geld und Nerven gespart.

Gelingt eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht, setzen wir natürlich auch die berechtigten Interessen unserer Mandantschaft mit gerichtlichen Mitteln durch.

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