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NOTARIAT

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und nimmt damit unmittelbar staatliche Aufgaben wahr. Im Gegensatz zum Anwalt ist der Notar unparteiischer Betreuer aller Beteiligten und nicht einseitiger Vertreter einer Partei.

Die Aufgaben des Notars sind vielfältiger Natur. So ist der Notar z. B. zuständig für die Beurkundung von Willenserklärungen und Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Aber auch die Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Fertigung von Urkundenentwürfen und die Beratung der Beteiligten gehört zu den Aufgaben des Notars.

Zu den Rechtsgeschäften, die notariell beurkundet oder beglaubigt werden müssen oder bei denen sich eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zumindest empfiehlt, zählen z.B.:

• Grundstückskaufverträge

• Übertragsverträge
• Schenkungsverträge
• Hofübergabeverträge
• Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
• Eintragung und Löschung sonstiger Rechte im Grundbuch, z.B.:
- Wohnungsrechte
- Nießbrauchsrechte
- Wege- u. Leitungsrechte
- Vorkaufsrechte
• Begründung von Wohnungseigentum
• Bestellung von Erbbaurechten

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